Was passiert bei dieser Erkrankung?
Eine Veränderung im Gen CHM führt zum Mangel eines Eiweißes, das in der Zelle Transportaufgaben übernimmt. Dieser Mangel betrifft vor allem die Netzhaut. Die Netzhaut, die darunterliegende Pigmentschicht und das Gefäßnetz der Aderhaut gehen mit der Zeit verloren. Das zentrale Sehen bleibt meist bis ins höhere Alter erhalten.
Welche Beschwerden können auftreten?
Die Beschwerden beginnen in der Kindheit und schreiten langsam fort. Wie schnell, ist von Mensch zu Mensch verschieden.
- Nachtblindheit (erstes Zeichen)
- Nachlassendes seitliches Sehen, mit der Zeit Tunnelblick
- Schlechteres Erkennen von Einzelheiten
- Bei Anlageträgerinnen im höheren Alter leichte Nachtblindheit oder Blendempfindlichkeit (manchmal)
Wie wird sie festgestellt?
Die Augenärztin oder der Augenarzt betrachtet den Augenhintergrund und sucht nach dem Gewebeverlust in der Netzhaut. Eine Gesichtsfelduntersuchung wird gemacht. Ein Gentest kann die Veränderung im CHM-Gen nachweisen.
Behandlung und Versorgung
Für die Erkrankung selbst gibt es noch keine zugelassene Behandlung. Bei Beschwerden kann Unterstützung angeboten werden. Hilfsmittel und Angebote für Sehbehinderte erleichtern den Alltag. Die Forschung läuft. Der Familie wird eine genetische Beratung empfohlen. Welche Behandlung geeignet ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt, die oder der die Erkrankung betreut.
Für die Familie: Vererbung und genetische Beratung
Die Erkrankung wird X-chromosomal-rezessiv vererbt. Für jeden Sohn einer Anlageträgerin liegt die Wahrscheinlichkeit zu erkranken bei 1 von 2. Für jede Tochter liegt die Wahrscheinlichkeit, Anlageträgerin zu sein, ebenfalls bei 1 von 2. Alle Töchter eines erkrankten Vaters sind Anlageträgerinnen, seine Söhne sind nicht betroffen. Anlageträgerinnen haben meist keine oder nur leichte Beschwerden. Eine genetische Beratung wird empfohlen.